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Dienstgrade

Analog zu anderen Institutionen, wie Polizei oder Bundeswehr, gibt es auch bei der Feuerwehr Dienstgradabzeichen, die die Qualifikation, die Funktion oder den Ausbildungsstand wiedergeben. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die entsprechenden Dienstgrade zu erhalten:

0_fma  Feuerwehrmann-Anwärter

Voraussetzungen:
- vorläufige Aufnahme in der Wehr


1_fm  Feuerwehrmann

Voraussetzungen:
- abgeschlossene Grundausbildung
- endgültige Aufnahme nach zwei Jahren
 

2_ofm  Oberfeuerwehrmann

Voraussetzungen:
- Truppführerausbildung 


3_bm  Brandmeister

Voraussetzungen:
- Truppführerausbildung
- zwei technische Lehrgänge
- fünf Jahre Dienstzugehörigkeit 


4_obm  Oberbrandmeister 

Voraussetzungen:
- Gruppenführerausbildung
- sechs Jahre Dienstzugehörigkeit


6_hbm  Hauptbrandmeister

Voraussetzungen:
- funktionsbezogen
- eingesetzter Gruppenführer oder
- Gerätewart oder
- Bereichsausbilder


7_bi  Brandinspektor

Voraussetzungen:
- Führungslehrgänge sowie
- stellv. Wehrführer oder
- ehem. Führungsdienste oder
- stellv. Landesjugendfeuerwehrwart
 

8_wf  Wehrführer
Landesjugendfeuerwehrwart 

Voraussetzungen:
- Lehrgänge wie Brandinspektor
- gewählte Funktion


9_berfv  Bereichsführer-Vertreter

Voraussetzungen:
- Wehrführer (aktiv)
- gewählter Bereichsführer-Vertreter
 

10_berf  Bereichsführer

Voraussetzungen:
- gewählter Bereichsführer
- Führungspraktika in den Abteilungen
 

11_lbfv  Landesbereichsführer-Vertreter

Voraussetzungen: 
- gewählter Landesbereichsführer-Vertreter


12_lbf  Landesbereichsführer

Voraussetzungen:
- gewählter Landesbereichsführer
 

 

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